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«Es geht um mehr als die Bestrafung von Anni Lanz»

Das Bezirksgericht Brig spricht eine Menschenrechtsaktivistin schuldig, weil sie einem traumatisierten Flüchtling geholfen hat. Das Urteil steht beispielhaft für die Kriminalisierung von Fluchthilfe. Ein Prozessbericht.

Ein Artikel zur Fluchthilfe von Anni Lanz in der WOZ Nr. 50/2018 vom 13.12.2018. https://www.woz.ch/-93b6

Ebenfalls zum Thema: «Menschen retten ist verboten», Artikel von David Hesse, aus dem Tagesanzeiger, S.3, vom 20.12.2018. (hier auch online einsehbar).

Beiträge ans Gerichtsverfahren gehen an den Anwalt Guido Ehrler (PC 40-768531-5), Vermerk: Unterstützung Strafverfahren Anni Lanz. Auch das Basler Solinetz ist für seine Rückkehrhilfen an Abgeschobene auf mehr Spenden angewiesen (PC-40-384045-9).


Wozu werden Ihre Spenden ans Solinetz verwendet?

  • Für kleine Starthilfen für Abgeschobene, damit sie nicht bargeldlos ankommen.
  • Für Flash-Codes, die ein verbilligtes Telefonieren ins Ausland ermöglichen. Die Aufrechterhaltung von Kontakten zu Angehörigen ist sehr wichtig.
  • Aufrundung von Geldüberweisungen an Ehefrauen, Mütter und Schwestern der Insassen. Sie sparen sich das Peculium vom Mund ab.

Zusätzlich versuchen wir, die Abzuschiebenden mit Organisationen im Aufnahmeland zu vernetzen. Alle diese Dienstleistungen an Ausschaffungshäftlinge sind sehr gefragt, verbrauchen aber laufend die Spendengelder.

Herzlichen Dank!