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Commuiqué zur aktuellen Situation im Bässlergut

Seit dem Tod eines Mannes im Strafvollzug des Bässlerguts ist fast ein Monat vergangen. Die Anfragen zu den Umständen des Todes, aber auch zur Information von Mitgefangenen und Mitgliedern des Solinetz, die dort regelmässig Besuche machen, sind unbeantwortet geblieben. Die zahlreichen Nachfragen wurden von einer Stelle zu anderen weitergereicht, bis dann schliesslich die Staatsanwaltschaft mitteilte, dass sie dazu aus Gründen „des Persönlichkeitsschutzes des Verstor-benen“ keine Auskunft geben wird, und dass auch keine weitere Pressemitteilung geplant sei. Das ist umso stossender, als die Staatanwaltschaft zunächst äusserst sensible Informationen über den Verstorbenen herausgegeben hat. So lassen sich über den Hergang nur Vermutungen anstellen, es ist weder bekannt, wie unter dem strengen Sicherheitsregimes im Bässlergut ein Suizid geschehen konnte, noch zu welchen Ergebnissen die rechtsmedizinische Untersuchung gekommen ist. Auch die Gefängnisleitung hat sich trotz mehrfacher Nachfrage bisher nicht dazu geäussert, wie sie mit so gravierenden Vorfällen umzugehen gedenkt, wie die Mitgefangenen angemessen informiert werden können und welche Möglichkeiten sie, sowie Bekannte erhalten, ihrer Trauer Ausdruck zu geben.

Zudem wurden die Besuchszeiten für Gefangene drastisch verkürzt und die Möglichkeiten der Warenabgabe für die Gefangenen massiv eingeschränkt:
Die Besuchszeiten wurden von bisher sechs Stunden auf eine Stunde verkürzt und die Warenabgaben auf den Geburtstag, Weihnachten und Ostern beschränkt. Die Neuregelungen widersprechen klar der Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK, Art.9) u.a. im Bezug auf die Gleichberechtigung der Religionsausübung. Auch die 2006 unterzeichneten Empfehlungen des Europarats zum Strafvollzug werden missachtet. Sie halten fest, dass Strafgefangenen, so oft wie möglich, der Kontakt mit Familie, Bekannten oder Mitgliedern von Organisation ermöglicht werden soll. Diese Einschränkungen isolieren die Gefangenen zusätzlich und unnötig, zumal die Kommunikation mit einem Teil der neu angestellten Aufseher durch fehlende Fremdsprachenkenntnisse und den ausschliesslichen Gebrauch des Dialekts erschwert wird.
Der Neubau beim Bässlergut wurde explizit zum Zweck der Verbesserung der Bedingungen für Gefangenen der Abschiebe- und Strafhaft erbaut. Was folgte, ist eine massive Verschlechterung. In einer Situation, in der bei den Mitgefangenen, bei Verwandten und Bekannten aufgrund des Todesfalls grosser Gesprächs- und Klärungsbedarf besteht, sind diese Einschränkungen besonders gravierend. Die Informationspolitik des Gefängnisses, der Staatsanwaltschaft und des Justizvollzugs kommt einem institutionalisierten Schweigen gleich, das mit „Amtsgeheimnis“ und „Persönlichkeitsschutz“ nicht zu rechtfertigen ist.

Das Solinetz fordert daher eindringlich:

• Auskunft über die Umstände des Todesfalls und eine angemessene Information der Mitgefangenen und der Öffentlichkeit .
• Die Rückkehr zu den bisherigen Öffnungszeiten und den bisherigen Möglichkeiten der Warenabgabe.