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Erst Legalisierung und dann Strafverfahren?

Das Solinetz Basel ruft auf zur Solidarität mit den angezeigten Sans-Papiers und ihren Unterstützer*innen!

Eine Delegation der Anlaufstelle für Sans-Papiers und des Solinetz Basel besuchte im Dezember 2013 den neu gewählten Polizeivorsteher Baschi Dürr. Ermutigt von dessen Aufforderung, anonyme Härtefallgesuche für Sans-Papiers zu stellen, reichte die Anlaufstelle Anfang September 2014 zunächst elf Gesuche von Hausangestellten ein.

In einem zweiten Schritt gelangten acht mit vollem Namen gezeichnete Gesuche zur abschliessenden Entscheidung an das Staatssekretariat für Migration (SEM). Durch die Unterstützung der Härtefallkommission wurden sieben davon schliesslich positiv beantwortet. Die Personen erhielten eine Aufenthaltsbewilligung. Die Voraussetzung für eine Härtefallbewilligung sind wirtschaftliche Unabhängigkeit und ein zehnjähriger Aufenthalt.

Kürzlich haben wir erfahren, dass die Basler Migrationsbehörde die gemachten Angaben im Härtefallverfahren zur Anzeige der Sans-Papiers und deren Unterstützer*innen benützt. Dass im Rahmen von Härtefallgesuchen gemachte Angaben gleichzeitig zur Anzeige verwendet werden, ist skandalös. Sans-Papiers müssen sich demnach selbst anzeigen, um eine Chance zu haben, eine Bewilligung zu erhalten.


Offener Brief zum Unterzeichnen

Dass im Rahmen von Härtefallgesuchen gemachte Angaben gleichzeitig zur Anzeige sowohl der Sans-Papiers wie deren Unterstützende verwendet werden, ist skandalös! In einem offenen Brief protestieren zahlreiche bekannte Persönlichkeiten gegen diese Praxis. Unterzeichnen auch Sie unseren offenen Brief, der mit den Namen der Unterzeichnenden als Zeitungsinserat erscheinen wird!


Finanzielle Unterstützung für die Gerichtsverfahren

Eine erste Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft bereits beantwortet: Die frisch legalisierte Hausangestellte erhält einen auf zwei Jahren bedingten Strafregistereintrag mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 30.- und muss für eine Busse von Fr. 900.- sowie den Verfahrenskosten aufkommen. Die Anlaufstelle hat einen Anwalt beauftragt Einsprache dagegen zu erheben. So wird es zur Gerichtsverhandlung kommen. Die Hausangestellte kommt aufgrund der Busse und den Prozesskosten in finanzielle Schwierigkeiten. Helfen auch Sie den Hausangestellten ihr Recht einzuklagen!

SPENDENKONTO

Anlaufstelle für Sans-Papiers
Gewerkschaftshaus, 1. Stock
Rebgasse 1
4058 Basel
Zahlungsvermerk «Rechtshilfe»
Kontonummer 40-327601-1
IBAN CH10 0900 0000 4032 7601 1

3 Gedanken zu „Erst Legalisierung und dann Strafverfahren?

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