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Baschi Dürr versteckt sich…

Waren Baschi Dürrs Strafanzeigen gegen die legalisierten Sans-Papiers rechtens?

«Es ist treuwidrig und unfair, von Sans-Papiers zuerst die Preisgabe der Identität zu verlangen und sie danach gestützt darauf strafrechtlich zu verfolgen», sagt Peter Uebersax, Rechtsprofessor an der Universität Basel. In einem Artikel der Ausgabe 6/17 des Plädoyers kommt er zum Schlusss, dass Migrationsämter bei anerkannten Härtefällen den früheren illegalen Aufenthalt nicht bei den Strafverfolgungsbehörden anzeigen dürfen. Das verlangen Verfassung und strafprozessuale Grundsätze. Lesen Sie hier den ganzen Artikel:

  • «Strafverfolgung bei Härtefällen – wiedersprüchlich und unfair.»; Peter Uebersax im Plädoyer, Ausgabe 6/17; (PDF, 2 Seiten)